VEREINSBESTEUERUNG
Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in den letzten Jahren zunehmend verändert worden. Nicht zuletzt das Ehrenamtsstärkungsgesetz hat verschiedene Bereiche neu geordnet. Parallel dazu müssen Änderungen des Anwendungserlasses 2014 - 2015 sowie Änderungen in der Rechtsprechung insbesondere zur Umsatzsteuer und zum Sponsoring beachtet werden.
Wir beraten Sie umfassend über die korrekte Aufteilung in die "vier Buchführungsbereiche",
diese Abgrenzung ist elementar für die Besteuerung.
LEISTUNGEN
Zivilrechtliche Anforderungen und das Verhältnis zum Steuerrecht
Kriterien für die Anerkennung bzw. den Erhalt der Steuerbegünstigung
Buchführung gemeinnütziger Vereine: korrekte Aufteilung auf die Vereinsbereiche
Behandlung von Sponsoring-Fällen
Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, Feststellungsverfahren nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
Der Verein als Arbeitgeber
Spendenrecht
Pflichten und Haftung des Vereinsvorstands
Einrichtung der Branchenlösung mit dem Kontenrahmen SKR 49 für gemeinnützige Organisationen
Weitere Themen: Vereinsbesteuerungs-Expertise, Spendenverwaltung