VEREINSBESTEUERUNG

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in den letzten Jahren zunehmend verändert worden. Nicht zuletzt das Ehrenamtsstärkungsgesetz hat verschiedene Bereiche neu geordnet. Parallel dazu müssen Änderungen des Anwendungserlasses 2014 - 2015 sowie Änderungen in der Rechtsprechung insbesondere zur Umsatzsteuer und zum Sponsoring beachtet werden.

Wir beraten Sie umfassend über die korrekte Aufteilung in die "vier Buchführungsbereiche",
diese Abgrenzung ist elementar für die Besteuerung.

Insbesondere bei folgenden Themen sind wir behilflich:

LEISTUNGEN

  • Zivilrechtliche Anforderungen und das Verhältnis zum Steuerrecht

  • Kriterien für die Anerkennung bzw. den Erhalt der Steuerbegünstigung

  • Buchführung gemeinnütziger Vereine: korrekte Aufteilung auf die Vereinsbereiche

  • Behandlung von Sponsoring-Fällen

  • Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, Feststellungsverfahren nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz

  • Der Verein als Arbeitgeber

  • Spendenrecht

  • Pflichten und Haftung des Vereinsvorstands

  • Einrichtung der Branchenlösung mit dem Kontenrahmen SKR 49 für gemeinnützige Organisationen

  • Weitere Themen: Vereinsbesteuerungs-Expertise, Spendenverwaltung