STEUERLICHE BERATUNG
Auf dem Gebiet der Steuerberatung bietet unsere Steuerkanzlei u. a. folgende Dienstleistungen an:
LEISTUNGEN
Kompetente Beratung im internationalen Steuerrecht (Deutschland, Schweiz, Österreich) durch Fachberater für internationales Steuerrecht
Immobilienberatung und Unternehmensberatung – auf Wunsch unter Hinzuziehung unserer Kooperationspartner (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) in München
Planung und Realisierung von Steuergestaltungskonzepten
Steuerhilfe für Rechnungswesen, Buchhaltung (Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung) und Jahresabschluss
Steuerplanung für Gewinn und Abschreibung
Steuerberatung bei der Rechtsformwahl z.B. bei der Existenzgründung und Unternehmensgründung
Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen z.B. im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Steuerberatung und Konzeption bei Unternehmensumwandlung (z. B. Umwandlung von Einzelunternehmen in eine GmbH)
Steuerberatung bei Betriebsübergabe und Unternehmensnachfolge
Steuerberatung bei Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung
Steuerberatung bei Übertragung von Privatvermögen auf Angehörige
Steuerberatung für Vereine, Stiftungen und Familienstiftungen
Steuerberatung bei der Wahl der Steuerklasse
Berechnungsalternativen bei Gehaltsempfängern (Lohnsteuer-Beratung)
Steuerberatung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten zur Minimierung der Einkommensteuer
Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden und Bescheide der Berufsgenossenschaften, IHK's und HWK's für Firmen und Steuerzahler. Auf Wunsch können wir als Empfangsbevollmächtigter Ihrer Firma gegenüber dem Finanzamt genannt werden, um keine Fristen z.B. bei der Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärung zu versäumen.
Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Lohnsteuerprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung) durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsanstalten
Vertretung durch die Steuerkanzlei in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden
Einlegung von Einsprüchen gegen Verwaltungsakte bei Finanzbehörden. Unsere Steuerkanzlei hat Zugriff auf verschiedene umfangreiche Urteils-Datenbanken (BFH-Urteile, Finanzgerichtsentscheidungen, EUGH-Entscheidungen).