JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG
Der Jahresabschluss ist der elementare Teil unserer Beratungsleistung. Die Erstellung von Jahresabschlüssen gehört für uns als als Steuerberaterin -neben der steuerlichen Beratung- zu unseren wichtigsten Aufgaben.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen ist gesetzlich bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Diese Berufsgruppen sind im Wesentlichen: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Hieraus lässt sich bereits ableiten, dass der Gesetzgeber die Erstellung eines Jahresabschlusses als relativ komplex einstuft und Steuerberater bzw. Steuerberaterinnen als besonders Qualifiziert für die Erstellung von Jahresabschlüssen ansieht.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verfügen wir über Möglichkeiten und Qualifikationen, den Jahresabschluss für die unterschiedlichen Adressaten (Finanzamt und Bank) aufzubereiten und gesetzeskonform aufzustellen.
Kreditinstitute sind immer mehr an den Jahresabschluss interessiert, hierbei zeigt sich, dass ein Jahresabschluss, welcher von einem Steuerberater erstellt worden, dort großes Ansehen genießt.
Aber nicht zu vergessen ist der Jahresabschluss ein für Sie wichtiges Instrument, den Erfolg des Unternehmens zu messen, deshalb sollten Sie auf die Qualität erhöhten wert legen.
LEISTUNGEN
Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz), auch in englischer Sprache
Erstellung eines Anhangs
Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/-aufgabe bzw. Liquidation
Erstellung von Schlussbilanzen, etwa im Zuge von Umwandlungsvorgängen
Auseinandersetzungsbilanzen
Ergebnisoptimierungsvorschläge
Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
Durchführung der Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestangaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften